Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
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Wir verkaufen nur aufgrund nachstehender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers sind auch ohne schriftlichen Widerspruch für uns nicht verbindlich. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Gegenleistung
Unsere Angebote sind freibleibend. Die genannten Preise gelten 30 Tage unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von dem Auftraggeber infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der "Duden", letzte Ausgabe, maßgebend. Montagefehler, die bei Aufträgen entstehen, bei denen die Anlieferung seitenglatter Filme vereinbart wurde, stehen außer Verantwortung des Auftragnehmers, wenn Korrekturabzüge nicht möglich sind, aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Korrekturabzüge, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster gelten als unsere Leistung und sind auch beim Nichtzustandekommen eines Druckauftrages honorarpflichtig. Ausnahmefälle sind vorher abzustimmen.
3. Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag
der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Annahmeverzug) ausgestellt. Wir behalten uns vor, speziell bei Neukunden,
Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme durchzuführen.
Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen oder Vorleistungen können wir eine Vorauszahlung verlangen. Dem
Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, eine Zurückbehaltungs- oder
Aufrechnungsfrist nicht zu. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben
dem Dritten als Selbstschuldner. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
4. Lieferung
Der Versand erfolgt immer auf Risiko des Auftraggebers. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge, Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für Überschreitungen der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden Lieferfristen beginnen am auf den Tag der Druckfreigabe folgenden Arbeitstag und enden mit dem Tag der Bereitstellung der Ware. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §362 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit erneuter Druckfreigabe. Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
5. Beanstandungen, Schadenersatz, Gewährleistung
Die von uns gemachten technischen Angaben zum Leistungsgegenstand, Verwendungszweck u.s.w. betreffen den ungefähren Charakter und Typ der Ware. Sie sind Beschreibungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Ein von uns zu vertretener Mangel liegt nicht vor bei natürlichem Verschleiß, bei Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, unzureichender Lagerhaltung oder wenn der Mangel auf einer uns nicht bei Vertragsabschluß schriftlich angezeigten besonderen Verwendung beruht. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort, Schrift, durch Versuche oder in sonstiger Weise; der Besteller ist besonders nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware bei uns eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jena, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist. Es gilt stets nur deutsches Recht. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Wir berechnen jede Mahnung mit einer Aufwandspauschale von 5,00€. Bei Zahlungsverzug sind außerdem Verzugszinsen in Höhe von 0,05 Prozent pro Tag zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Haftungshinweis:
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